Hausordnung der BS 03

Für alle Gebäude (Angerstraße 4 und 33, Brekelbaums Park 6 und Reismühle 15) der Beruflichen Schule für Hotellerie, Gastronomie und Lebensmittelhandwerk (BS 03) gilt neben den für Hamburger Schulen gültigen Gesetzen und Verordnungen diese Hausordnung.

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Öffnungszeiten

Schulgebäude:

Montag – Freitag von 7:30 – 17:30 Uhr

 

Schulbüro Angerstraße 4:

Montag – Donnerstag von 7:30 – 14:30 Uhr

Freitag von 7:30 – 14:00 Uhr

 

Schulbüro Angerstraße 33:

Montag – Donnerstag von 7:30 – 15:30 Uhr

Freitag von 7:30 – 14:00 Uhr

 

Geplante und kurzfristige Änderungen werden durch Aushänge an den jeweiligen Büros bekanntgegeben.

Stunden- und Pausenregelung (zur Orientierung)

1./2. Stunde 08:15 – 09.45 Uhr

Pause 09:45 – 10:00 Uhr

3./4. Stunde 10:00 – 11:30 Uhr

Pause 11:30 – 12:00 Uhr

5./6. Stunde 12:00 – 13:30 Uhr

Pause 13:30 – 13:45 Uhr

7./8. Stunde 13:45 – 15:15 Uhr

Pause 15:15 – 15:30 Uhr

9./10. Stunde 15:30 – 17:00 Uhr

Sollte eine Lehrerin bzw. ein Lehrer 15 Minuten nach Stundenbeginn nicht im Unterrichtsraum erschienen sein, sind die Klassensprecher:innen dazu verpflichtet, das Fehlen der Lehrerin bzw. des Lehrers im Schulbüro zu melden.

Während der Pausen besteht für Schüler:innen Versicherungsschutz nur in unmittelbarer Umgebung des Schulgeländes und auf direkten Pendelwegen zwischen den Gebäuden der BS 03.

Nach Schließung der Türen um 17:30 Uhr müssen diese geschlossen gehalten werden. Ausnahmen genehmigt die Schulleitung.

Alle schulischen Akteure gehen fair und respektvoll miteinander um und haben das Recht, ihre Meinung in angemessener Form frei zu äußern. An der BS 03 dulden wir weder verbale noch körperliche Gewalt oder Diskriminierung in religiöser, körperlicher, sprachlicher, kultureller, sozialer, altersbezogener und sexueller Hinsicht.

Die Schüler:innen und Studierenden sorgen für Sauberkeit und Ordnung in der gesamten Schule. In den Unterrichtsräumen sind zum Ende des Unterrichtstages die Fenster zu schließen, die Fensterbänke frei zu halten, die Stühle hochzustellen, Whiteboards zu reinigen und der Raum zu fegen. In allen Bereichen ist auf eine ordnungsgemäße Mülltrennung zu achten. In den Fachräumen (Praxisräume, EDV-Räume, etc.) gelten spezielle Nutzungsbedingungen.

Grundsätzlich dürfen die Smartboards außerhalb des Unterrichts nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Unterrichtenden benutzt werden.

Elektronische Geräte der Schüler:innen und Studierenden (Smartphones, Mobiltelefone, Tablets, Smart-Watches, MP3-Player, etc.) dürfen im Unterricht und bei schulischen Veranstaltungen grundsätzlich nicht genutzt werden. Ausnahmen von dieser Regel obliegen den zuständigen Abteilungsleitungen. Ein unterrichtlicher Einsatz elektronischer Geräte kann durch die zuständige Lehrerin bzw. den zuständigen Lehrer erlaubt werden.

Das Fotografieren, Filmen oder Aufnehmen von Audios ist nicht erlaubt. Ausnahmen sind nur durch vorherige Genehmigung durch die Schulleitung möglich. Eine unterrichtsbezogene Medienerstellung kann durch die verantwortliche Lehrkraft auf Nachfrage gestattet werden. Mobbinghandlungen über das Internet und soziale Netzwerke (Cybermobbing) sind Straftatbestände und werden zur Anzeige gebracht.

Rauchen (auch E-Zigaretten u.a.) ist in den Gebäuden und auf dem gesamten Schulgelände untersagt (§31 HmbSG). Raucher:innen müssen das Schulgelände zum Rauchen verlassen. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass Nachbarn der Schule durch das Rauchen nicht belästigt werden.

Der Konsum und das Mitführen von Drogen und Alkohol sind untersagt. Der Handel mit Drogen ist eine strafbare Handlung und wird zur Anzeige gebracht.

Das Verbot des Konsums von Alkohol gilt auch für schulische Veranstaltungen auf dem und außerhalb des Schulgeländes (z. B. Exkursionen, Studienfahrten, etc.). Unterrichtsbezogene Ausnahmen gestattet die zuständige Lehrkraft. Sonstige Ausnahmen liegen in der Zuständigkeit der Abteilungsleitungen.

Das Mitführen von Waffen ist grundsätzlich untersagt. Als Waffen gelten z. B. Reizstoffsprühgeräte, sowie Gegenstände, die ihrer Art und den Umständen nach als Angriffs- oder Verteidigungsmittel mitgeführt werden. Berufsspezifische Werkzeuge sind hiervon ausgenommen, müssen aber jederzeit gesichert sein.

Grundsätzlich haben nur Schüler:innen und Studierende sowie das Personal der BS 03 bzw. sich in Begleitung von BS 03 Personal befindliche Personen Zutritt zur Schule. Sonstige Besucher:innen und Gäste sind verpflichtet, sich im Schulbüro anzumelden. Das Personal der BS 03 ist berechtigt, schulfremde Personen des Hauses zu verweisen.

Schüler:innen und Studierende sind schadenersatzpflichtig, wenn sie das Eigentum der Schule oder anderer Personen beschädigen oder zerstören.

Für Gegenstände des persönlichen Besitzes von Schüler:innen und Studierenden gibt es keinerlei Haftung oder Versicherung seitens der Schule.

Bei Verstößen gegen die Hausordnung ist mit entsprechenden Maßnahmen gemäß der für Hamburger Schulen geltenden Gesetze und Verordnungen zu rechnen.